Anforderungsbereiche in 
schriftlichen Arbeiten/ „Operatoren"


Anforderungsbereich I (Wissen)

In diesem Anforderungsbereich werden die für die Lösung einer gestellten Aufgabe notwendigen Grundlagen an Wissen/ Kennen der konkreten Einzelheiten, der für die Lösung notwendigen Arbeitstechniken und Methoden, aber auch der übergeordneten Theorien und Strukturen erfasst. Der Anforderungsbereich I umfasst

• die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang (Kenntnisse müssen immer aufgabenbezogen sein)
• die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang

• die sichere Beherrschung der standardsprachlichen Regelungen

Dazu kann z. B. gehören
• Inhalt eines Textes oder fachbezogene Sachverhalte eigenständig wiedergeben
• Textart. Aufbau und Strukturelemente eines Textes unter Verwendung fachspezifischer Begriffe erkennen und bestimmen
• fachspezifische Kenntnisse und Betrachtungsweisen aufgabenbezogen in die Darstellen
einbringen
• zweckmäßige, an der Eigenart der Aufgabenstellung und des Textes orientierte Anordnung von Teilergebnissen der Analyse/ Interpretation/ Erörterung/Gestaltung
• Sprachnorm- und fachgerechte, situationsangemessene und verständliche Formulierung
• Absicherung von Ergebnissen durch funktionsgerechtes Zitieren
Diesen Anforderungen entsprechen folgende Arbeitsanweisungen:
Beschreiben Sie...
Stellen Sie dar...
Geben Sie wieder...
Geben Sie den Argumentationsgang wieder...
Benennen Sie...
Erläutern Sie... (Reproduktion)


Anforderungsbereich II (Analyse/ Interpretation)

Im Zentrum dieses Anforderungsbereiches steht die Organisation des Arbeitsprozesses der Analyse/ Interpretation/ Gestaltung auf der Grundlage der Aufgabenstellung. Die Lösung der Aufgabe muss in einer miteinander verbundenen Darstellung formaler, sprachlicher und inhaltlicher Aspekte erfolgen. Sie setzt die Übertragung von Gelerntem auf neue Zusammenhänge voraus. Der Anforderungsbereich II umfasst
• selbstständiges Auswählen. Anordnen. Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang
• selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um neue Fragestellungen oder um Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen oder unbekannte Texte gehen kann

Dazu kann z.B. gehören
· Inhalt eines komplexen Textes oder einen umfassenden fachspezifischen Sachverhalt in eigenständiger Form wiedergeben/zusammen fassen
· Struktur eines Textes erfassen 
· aus Einzelelementen eines Textes dessen Bedeutung erschließen
· Argumentation eines Textes beschreiben
· generalisierende Aussagen konkretisieren
· konkrete Aussagen angemessen abstrahieren
· begründete Folgerungen aus der Analyse / Erörterung
· funktionsgerechte Gliederung einer Argumentation
· Wahl der angemessenen Stilebene/ Kommunikationsform (differenzierte und klare Darstellungsweise)
Diesen Anforderungen entsprechen folgende Arbeitsanweisungen:
Analysieren Sie...
Untersuchen Sie...
Vergleichen Sie mit...
Ordnen Sie in den Zusammenhang ein...
Setzen Sie in Beziehung zu...
Erläutern Sie... (Zusammenhänge)
Erklären Sie... (Zusammenhänge)


Anforderungsbereich III (Urteilsbildung)

Im Mittelpunkt dieses Anforderungsbereiches steht die Fähigkeit zur eigenständigen Urteilsbildung, aber auch der Bewertung von Fragestellungen, die in der Aufgabenstellung gefordert wird oder aber sich aus der Analyse/Interpretation Erörterung/Gestalt des vorgegebenen Materials ergibt. Voraussetzung dafür ist zwingend die methodisch wie inhaltlich eigenständige Entfaltung und Gestaltung einer Aufgabe. Der Anforderungsbereich III umfasst
• Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu einer eigenständig strukturierten Darstellung, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen
• Reflektierte Auswahl oder Anpassung von Methoden oder Lösungsverfahren für neue, erweiterte Zusammenhänge, Problemstellungen

Dazu kann z.B. gehören
• Wirkungsmöglichkeiten eines Textes beurteilen
• Beziehungen herstellen. z.B. in einem Text vertretene Positionen in umfassendere problembezogene oder theoretische Zusammenhänge einordnen
• Argumentationsstrategien erkennen und werten
• aus den Ergebnissen einer Texterschließung oder Erörterung begründete Schlüsse ziehen
• bei gestalterischen Aufgaben selbstständige und zugleich textangemessene Lösungen erarbeiten und (unter selbst gewählten Gesichtspunkten) reflektieren
• fachspezifische Sachverhalte erörtern, ein eigenes Urteil gewinnen und argumentativ vertreten
• Darstellung eigenständig strukturieren
• eigenes Vorgehen kritisch beurteilen
Diesen Anforderungen entsprechen folgende Arbeitsanweisungen: Interpretieren Sie... Beurteilen Sie... Nehmen Sie kritisch Stellung... Erörtern Sie...
Setzen Sie sich mit... auseinander ... Begründen Sie... Erschließen Sie... (Über)Prüfen Sie... Bewerten Sie...
Gestalten (Verfassen. Schreiben) Sie... Entwerfen Sie...